Erbrecht und Erbvertragsrecht

In Erbfällen ist Gegenstand unserer Tätigkeit die umfängliche Vertretung der rechtlichen Interessen unserer Mandanten. Nach dem Erbfall geht es regelmäßig um die Erbfolge, Erbauseinandersetzung und Pflichtteilsansprüche. Dabei helfen wir durch anwaltliche Unterstützung bei folgenden Aspekten:
Sicherung des Nachlasses vor dem Zugriff Dritter
Klärung erbrechtlicher Ansprüche
Beratung zur Ausschlagung bei überschuldetem Nachlass,
Beratung über Verfügungsberechtigung zu einzelnen Nachlassgegenständen
Auseinandersetzungen hinsichtlich der Auslegung von Testamenten,
Durchsetzung von Auskunftsrechten,
Betreiben der Nachlassauseinandersetzung,
Rechtliche Unterstützung bei Auseinandersetzungsversteigerungen
Geltendmachung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen,
Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
Die Kanzlei ist jedoch vorwiegend auf dem Gebiet der Nachlassplanung tätig. Dazu gehört die Beratung und die Regelung der Vermögensnachfolge der Mandanten im Hinblick auf den Todesfall. Der Vermögenstransfer kann durch die Errichtung eines Testaments, den Abschluss eines Erbvertrages und andere Maßnahmen abgesichert werden.
Ziel ist es, für den Mandanten unter Berücksichtigung der individuellen erbrechtlichen und steuerrechtlichen Gesichtspunkte eine auf den Einzelfall abgestimmte, optimale Lösung zu erreichen, ohne bei Übertragung etwa des Familienvermögens zu Lebzeiten die wirtschaftliche oder finanzielle Position des Verfügenden zu beeinträchtigen. Wir beraten und vertreten deshalb unsere Mandanten bei der Ausgestaltung von erbrechtlichen Regelungen jeder Art.
Testament
Erbverträge
Vermächtnisse
Vorausvermächtnisse
Vor- und Nacherbfolge
Schenkung zu Lebzeiten
Testamentsvollstreckungen
Steuerliche Gestaltungen für den Erbfall
Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung
Ob nun ein Testament errichtet, ein Erbvertrag abgeschlossen oder Vermächtnisse
verfügt werden, ist natürlich von Fall zu Fall unterschiedlich und kann
nur in einem vertrauensvollen Gespräch unter Berücksichtigung der Interessen
und Ziele des Erblassers geklärt werden.
Von der grundsätzlichen Erörterung der Zielrichtung bis hin zur Ausarbeitung
der Vertragsgestaltung werden Sie diskret und vertraulich in unserer Kanzlei
beraten und betreut, wobei wir in einzelnen Segmenten wirtschafts- und steuerrechtlicher
Natur mit Fachleuten dieses Gebietes, etwa Ihrem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer
zusammenarbeiten.
Anwalt Wiesbaden Erbrecht • Rechtsanwalt Wolfarth & Partner GbR • Wiesbaden |
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