Home  |  Kanzlei  |  Anfahrt  |  Kontakt  |  Impressum  |  E-Mail
      Unsere Schwerpunkte

 

Unsere weiteren Themen

 
 Geschäftszeiten

Unsere Anwaltskanzlei ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Mo. - Fr.    8.30 - 12.30
und         14.00 - 17.30

Mittwoch nachmittags ist das Büro geschlossen.

Freitag nachmittags haben wir bis 16.00 geöffnet.

 Sprechstundenzeiten


Sprechstundentermine vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch oder per Mail mit uns.
Nur so können wir gewährleisten, dass Sie nicht warten müssen.

Die Termine müssen nicht innerhalb der Büroöffnungszeiten liegen. Bei Bedarf kommen wir auch zu Ihnen.

 

 Terminvereinbarungen


Zur Vereinbarung eines Besprechungstermins wenden Sie sich bitte telefonisch unter

Tel.  0611  37 00 89
Tel.  0611  37 00 80

an das Sekretariat der Rechtsanwaltskanzlei. Oder sie schicken uns eine E-Mail unter

info@anwalt-wiesbaden.de

 Kontaktaufnahme


Sie können Kontakt mit uns aufnehmen unter

Tel. 0611 37 00 89
Tel. 0611 37 00 80

oder per Telefax unter

Fax 0611 37 54 44

oder per E-Mail unter

info@anwalt-wiesbaden.de

 Anfahrt mit Auto


Die Rheinbahnstraße liegt an der Rückseite der Rhein-Main-Halle. Von der Bahnhofstraße aus fahren Sie bis zur Kreuzung Rheinstraße biegen dort rechts und gleich wieder rechts ab.

Parkmöglichkeiten finden Sie in der Tiefgarage an der Rheinstraße, auf der Rheinstraße oder im Parkhaus der Rhein-Main-Halle.

 Anfahrt mit Bus


Die Bushaltestellen Rhein-Main-Halle / Rheinstraße befinden sich nur 100 m von unserer Kanzlei entfernt auf der Bahnhof-straße.

Dort halten u.a. Busse der ESWE Linien 1, 4, 8, 14, 27, 45, 46, 50, 63, 65 und
und der ORN und RMV.

 

 

 

 

 

Erbrecht und Erbvertragsrecht 

In Erbfällen ist Gegenstand unserer Tätigkeit die umfängliche Vertretung der rechtlichen Interessen unserer Mandanten. Nach dem Erbfall geht es regelmäßig um die Erbfolge, Erbauseinandersetzung und Pflichtteilsansprüche. Dabei helfen wir durch anwaltliche Unterstützung bei folgenden Aspekten:

 

Sicherung des Nachlasses vor dem Zugriff Dritter
Klärung erbrechtlicher Ansprüche
Beratung zur Ausschlagung bei überschuldetem Nachlass,
Beratung über Verfügungsberechtigung zu einzelnen Nachlassgegenständen
Auseinandersetzungen hinsichtlich der Auslegung von Testamenten,
Durchsetzung von Auskunftsrechten,
Betreiben der Nachlassauseinandersetzung,
Rechtliche Unterstützung bei Auseinandersetzungsversteigerungen
Geltendmachung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen, 
Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen

 

Die Kanzlei ist jedoch vorwiegend auf dem Gebiet der Nachlassplanung tätig. Dazu gehört die Beratung und die Regelung der Vermögensnachfolge der Mandanten im Hinblick auf den Todesfall. Der Vermögenstransfer kann durch die Errichtung eines Testaments, den Abschluss eines Erbvertrages und andere Maßnahmen abgesichert werden.

Ziel ist es, für den Mandanten unter Berücksichtigung der individuellen erbrechtlichen und steuerrechtlichen Gesichtspunkte eine auf den Einzelfall abgestimmte, optimale Lösung zu erreichen, ohne bei Übertragung etwa des Familienvermögens zu Lebzeiten die wirtschaftliche oder finanzielle Position des Verfügenden zu beeinträchtigen. Wir beraten und vertreten deshalb unsere Mandanten bei der Ausgestaltung von erbrechtlichen Regelungen jeder Art.

 

 

Testament
Erbverträge
Vermächtnisse
Vorausvermächtnisse
Vor- und Nacherbfolge
Schenkung zu Lebzeiten
Testamentsvollstreckungen
Steuerliche Gestaltungen für den Erbfall
Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung

 

 

Ob nun ein Testament errichtet, ein Erbvertrag abgeschlossen oder Vermächtnisse verfügt werden, ist natürlich von Fall zu Fall unterschiedlich und kann nur in einem vertrauensvollen Gespräch unter Berücksichtigung der Interessen und Ziele des Erblassers geklärt werden.

Von der grundsätzlichen Erörterung der Zielrichtung bis hin zur Ausarbeitung der Vertragsgestaltung werden Sie diskret und vertraulich in unserer Kanzlei beraten und betreut, wobei wir in einzelnen Segmenten wirtschafts- und steuerrechtlicher Natur mit Fachleuten dieses Gebietes, etwa Ihrem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zusammenarbeiten.

 

 

 

Anwalt   Wiesbaden  Erbrecht   •  Rechtsanwalt  Wolfarth & Partner GbR  •   Wiesbaden

Beratung zum Erbvertrag • Vertragsprüfung • Testament • Erbverträge • Vermächtnisse • Vorausvermächtnisse • Vor- und Nacherbfolge • Schenkung zu Lebzeiten • Testamentsvollstreckungen • Steuerliche Gestaltungen für den Erbfall • Betreuungsvollmacht • Patientenverfügung • Nachlasssicherung • Pflichtteil • Ausschlagung • Überschuldung • Erbauseinandersetzung