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 Geschäftszeiten

Unsere Anwaltskanzlei ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Mo. - Fr.    8.30 - 12.30
und         14.00 - 17.30

Mittwoch nachmittags ist das Büro geschlossen.

Freitag nachmittags haben wir bis 16.00 geöffnet.

 Sprechstundenzeiten


Sprechstundentermine vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch oder per Mail mit uns.
Nur so können wir gewährleisten, dass Sie nicht warten müssen.

Die Termine müssen nicht innerhalb der Büroöffnungszeiten liegen. Bei Bedarf kommen wir auch zu Ihnen.

 

 Terminvereinbarungen


Zur Vereinbarung eines Besprechungstermins wenden Sie sich bitte telefonisch unter

Tel.  0611  37 00 89
Tel.  0611  37 00 80

an das Sekretariat der Rechtsanwaltskanzlei. Oder sie schicken uns eine E-Mail unter

info@anwalt-wiesbaden.de

 Kontaktaufnahme


Sie können Kontakt mit uns aufnehmen unter

Tel. 0611 37 00 89
Tel. 0611 37 00 80

oder per Telefax unter

Fax 0611 37 54 44

oder per E-Mail unter

info@anwalt-wiesbaden.de

 Anfahrt mit Auto


Die Rheinbahnstraße liegt an der Rückseite der Rhein-Main-Halle. Von der Bahnhofstraße aus fahren Sie bis zur Kreuzung Rheinstraße biegen dort rechts und gleich wieder rechts ab.

Parkmöglichkeiten finden Sie in der Tiefgarage an der Rheinstraße, auf der Rheinstraße oder im Parkhaus der Rhein-Main-Halle.

 Anfahrt mit Bus


Die Bushaltestellen Rhein-Main-Halle / Rheinstraße befinden sich nur 100 m von unserer Kanzlei entfernt auf der Bahnhof-straße.

Dort halten u.a. Busse der ESWE Linien 1, 4, 8, 14, 27, 45, 46, 50, 63, 65 und
und der ORN und RMV.

 

 

 

 

 

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Steffen Wolfarth - Wiesbaden wurde von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt a. Main die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Verkehrsrecht zu führen. Damit wird eine besonders umfassende Rechtskenntnis im Bereich des Verkehrsrechts und eine nachgewiese Spezialisierung auf diesem Rechtsgebiet dokumentiert.


Die Voraussetzungen für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt für Verkehrsrecht" der Rechtsanwaltskammer sind folgende:


Erste Voraussetzung für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung ist eine unmittelbar vor der Antragstellung mindestens dreijährige ununterbrochene Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt.

Zum Erwerb der erforderlichen besonderen theoretischen Kenntnisse des Fachanwalts für Verkehrsrecht muss der Rechtsanwalt einen mindestens 120 Zeitstunden umfassenden Fachanwaltslehrgang absolvieren sowie insgesamt drei schriftliche Leistungskontrollen, also Klausuren mit Examensniveau erfolgreich absolvieren.

Den Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen weist der Rechtsanwalt im Bereich des Verkehrsrechts durch den Nachweis von mindestens 160 von ihm in den letzten drei Jahren vor Antragstellung selbst bearbeiteten Mandaten nach. Von den 160 Fällen müssen mindestens 60 gerichtliche Verfahren nachgewiesen werden. Des weiteren müssen sich die Fälle gem. § 14 d Fachanwaltsordnung auf verschiedene Bereiche beziehen und zwar:


Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht

Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzüge der Personenversicherungen

Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Recht der Fahrerlaubnis

Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung


Wichtig ist auch, dass der Fachanwalt verpflichtet ist, sich regelmäßig fortzubilden und dies der Rechtsanwaltskammer gegenüber unaufgefordert schriftlich nachzuweisen. Erforderlich ist die Teilnahme an jährlich mindestens einer Fortbildungsveranstaltung mit einer Gesamtdauer von mindestens zehn Zeitstunden. Sollte der Rechtsanwalt dieser Fortbildungspflicht nicht nachkommen, ist die Rechtsanwaltskammer berechtigt, die Erlaubnis die Bezeichnung „Fachanwalt für“ zu widerrufen.

Damit ist der Fachanwaltstitel also ein Qualitätsmerkmal und bietet Ihnen als Rechtssuchender eine erheblich größere Sicherheit im Hinblick auf die von dem Rechtsanwalt zu erwartende Qualifikation und Spezialisierung.

 

 

 

 

Anwalt  Wiesbaden  •  Rechtsanwalt  Wolfarth & Partner GbR • Wiesbaden

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