Fahrerlaubnisrecht Fachanwalt für Verkehrsrecht Wiesbaden

Einer Fahrerlaubnis bedarf nach § 2 Straßenverkehrsgesetz, wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt. Einzelheiten zur Fahrerlaubnis sind in der Fahrerlaubnisverordnung FeV geregelt. Um eine einmal erteilte Fahrerlaubnis zu erhalten, sind unterschiedliche Voraussetzungen zu erfüllen. Unterschieden wird bei führerscheinrechtlichen Maßnahmen zwischen der
Aberkennung einer Fahrerlaubnis
Versagung einer Fahrerlaubnis
Entziehung einer Fahrerlaubnis
Fahrverboten
Fahrverbote werden bis zu 3 Monaten zumeist als Nebenfolge von Verkehrsordnungswidrigkeiten verhängt. Nach Ablauf der Fahrverbotsfrist erhält der Betroffene seine alte Fahrerlaubnis zurück.
Bei Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Gericht, etwa wegen einer Verkehrstraftat wird eine Sperrfrist verhängt, nach deren Ablauf die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragt werden muss.
Die Straßenverkehrsbehörde erteilt in der Regel dann jedoch nicht sofort eine neue Fahrerlaubnis, sondern macht die Neuerteilung abhängig von dem Bestehen einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU). Solche Untersuchungen nehmen in der Regel mehrere Monate oder sogar noch mehr Zeit in Anspruch. Der Betroffene verliert somit sehr viel Zeit, wenn er sich nicht bereits frühzeitig durch einen Verkehrsrechtsanwalt beraten lässt zu Fragen der
Anordnung einer MPU
Überprüfung von Gutachten
Hilfestellung bei der Vorbereitung auf eine MPU
Anordnung einer verkehrsmedizinischen Untersuchung
Als auf Verkehrsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten und vertreten wir in allen Fragen rund um die Fahrerlaubnis.
Anwaltliche Hilfe sollte außerdem bei Versagung oder Aberkennung der Fahrerlaubnis umgehend in Anspruch genommen werden. Die Versagung der Fahrerlaubnis wird zunehmend bei EU-Fahrerlaubnissen ausgesprochen, wenn diese unter Verstoß gegen die Wohnsitzregelung in einem anderen EU-Land während einer in Deutschland laufenden Sperre erworben wurden.
Eine Entziehung der Fahrerlaubnis kommt auch wegen Verkehrsauffälligkeiten in Betracht, wenn der Punktestand im Verkehrszentralregister 18 Punkte erreicht hat. Der Verkehrsrechtsanwalt kann dem Mandanten in der Regel bereits im Vorfeld einer möglichen Entziehung der Fahrerlaubnis Maßnahmen vorschlagen, die zum weiteren Erhalt des Führerscheines beitragen, zum Beispiel den Besuch eines Aufbauseminars bzw. die Inanspruchnahme einer verkehrspsychologischen Beratung. Solche Maßnahmen können zu einem erheblichen Punkterabatt führen, wenn sie rechtzeitig ergriffen werden. Hierzu beraten wir ebenso wie zu den folgenden Themen:
Anordnung des Führens eines Fahrtenbuches
Schriftliche Verwarnung nach dem Punktesystem
Neuerteilung der Fahrerlaubnis
Beratung zu Aufbauseminaren
Möglichkeiten einer Sperrfristverkürzung
Beratung zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis
Informationen zu ärztlichen Orientierungsgesprächen
Informationen zu Drogenscreenings
Anwalt Wiesbaden Fahrerlaubnisrecht • Rechtsanwalt Wolfarth & Partner GbR • Wiesbaden |
Beratung zum Fahrerlaubnisrecht • EU Führerschein • Verkehrszentralregister • Punktestand • Entziehung der Fahrerlaubnis • Versagung der Fahrerlaubnis • Neuerteilung • Eignungsprüfung • verkehrspsychologische Begutachtung • Aufbauseminar • MPU • Sperrfrist • Sperrfristverkürzung • Wiedererlangung der Fahrerlaubnis • Probeführerschein |