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 Geschäftszeiten

Unsere Anwaltskanzlei ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Mo. - Fr.    8.30 - 12.30
und         14.00 - 17.30

Mittwoch nachmittags ist das Büro geschlossen.

Freitag nachmittags haben wir bis 16.00 geöffnet.

 Sprechstundenzeiten


Sprechstundentermine vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch oder per Mail mit uns.
Nur so können wir gewährleisten, dass Sie nicht warten müssen.

Die Termine müssen nicht innerhalb der Büroöffnungszeiten liegen. Bei Bedarf kommen wir auch zu Ihnen.

 

 Terminvereinbarungen


Zur Vereinbarung eines Besprechungstermins wenden Sie sich bitte telefonisch unter

Tel.  0611  37 00 89
Tel.  0611  37 00 80

an das Sekretariat der Rechtsanwaltskanzlei. Oder sie schicken uns eine E-Mail unter

info@anwalt-wiesbaden.de

 Kontaktaufnahme


Sie können Kontakt mit uns aufnehmen unter

Tel. 0611 37 00 89
Tel. 0611 37 00 80

oder per Telefax unter

Fax 0611 37 54 44

oder per E-Mail unter

info@anwalt-wiesbaden.de

 Anfahrt mit Auto


Die Rheinbahnstraße liegt an der Rückseite der Rhein-Main-Halle. Von der Bahnhofstraße aus fahren Sie bis zur Kreuzung Rheinstraße biegen dort rechts und gleich wieder rechts ab.

Parkmöglichkeiten finden Sie in der Tiefgarage an der Rheinstraße, auf der Rheinstraße oder im Parkhaus der Rhein-Main-Halle.

 Anfahrt mit Bus


Die Bushaltestellen Rhein-Main-Halle / Rheinstraße befinden sich nur 100 m von unserer Kanzlei entfernt auf der Bahnhof-straße.

Dort halten u.a. Busse der ESWE Linien 1, 4, 8, 14, 27, 45, 46, 50, 63, 65 und
und der ORN und RMV.

 

 

 

 

 

Vollmacht

 

 

Vollmacht -  Rechtsanwälte Wolfarth & Partner GbR - Wiesbaden

 
   



Hiermit wird den Rechtsanwälten Hans-Joachim Wolfarth und Steffen Wolfarth, Rheinbahnstraße 3,  65185 Wiesbaden  
Tel. 0611 370089  Fax 0611 375444


in Sachen   __________________________________________________

wegen       __________________________________________________

Vollmacht erteilt.

1. zur Vertretung in sonstigen Verfahren und bei außergerichtlichen Verhandlungen aller Art (insbesondere in Unfallsachen zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen Schädiger Fahrzeughalter und deren Versicherer);

2. zur Prozessführung (u. a. nach §§ 81 ff. ZPO) einschließlich der Befugnis zur Erhebung und Zurücknahme von Widerklagen, wobei der Prozessauftrag bedingt ist und gesonderter Weisung seitens des Vollmachtgebers bedarf.

3. zur Vertretung und Verteidigung in Strafsachen und Bußgeldsachen (§§ 302, 374 StPO) einschließlich der Vorverfahren sowie (für den Fall der Abwesenheit) zur Vertretung nach § 411 II StPO und mit ausdrücklicher Ermächtigung auch nach §§ 233 I, 234 StPO, zur Stellung von Straf- und anderen nach der Strafprozessordnung zulässigen Anträgen und von Anträgen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen, insbesondere auch für das Betragsverfahren;

4. zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe und Entgegennahme von einseitigen Willenserklärungen (z. B. Kündigungen) in Zusammenhang mit der oben unter "wegen" genannten Angelegenheit.

Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auch auf Neben- und Folgeverfahren aller Art (z. B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzungs-, Zwangsvollstreckungs-, Interventions-, Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Hinterlegungsverfahren sowie Insolvenz- und Vergleichsverfahren über das Vermögen des Gegners). Sie umfasst insbesondere die Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen, Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere auch den Streitgegenstand und die von dem Gegner, von der Justizkasse oder von sonstigen Stellen zu erstattenden Beträge entgegenzunehmen sowie Akteneinsicht zu nehmen.



_____________________                        __________________________
Ort und Datum                                                     Unterschrift

 
     

 

 

Rechtsanwälte Wolfarth & Partner GbR - Wiesbaden

 
  Schweigepflichtentbindungserklärung



Ich entbinde hiermit alle Ärztinnen/Ärzte die mich wegen des am __________________  erlittenen Unfalls behandelt haben oder noch behandeln werden, von der ärztlichen Schweigepflicht, und zwar gegenüber

a) den beteiligten Versicherungsgesellschaften
b) den beteiligten Gerichten und Strafverfolgungsbehörden
c) den beteiligten Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen

unter der Bedingung, dass die Ärztinnen/Ärzte Auskünfte und Stellungnahmen schriftlich erteilen, und davon jeweils zugleich eine Kopie den von mir beauftragten Rechtsanwälten
Wolfarth & Partner GbR, Rheinbahnstraße 3, 65185 Wiesbaden
Tel. 0611/370089    Fax 0611/375444 zusenden.



Nachname:    _______________________________________________

Vorname:      _______________________________________________

Geburtsdatum:    _________________________________

Anschrift:      _______________________________________________

PLZ und Ort:  _______________________________________________




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Ort und Datum                                                Unterschrift


 
     

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

Anwalt  Wiesbaden  •  Rechtsanwalt  Wolfarth & Partner GbR • Wiesbaden

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